
Unabhängig davon, ob diese aktiv, gekündigt oder bereits abgelaufen ist?

Handeln Sie jetzt. Wir machen Ihren Widerruf rechtlich geltend!

Ihre Verbraucherrechte zu stärken ist unser primäres Anliegen.
Wir zeichnen uns durch eine mehrjährige Expertise und eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung in verschiedenen Bereichen des Verbraucherrechts aus.
Die Kanzlei mit Sitz in München hat sich auf den Widerruf von privaten Lebens- bzw. Rentenversicherungen sowie Rürupversicherungen spezialisiert.
Der sekundäre Fokus liegt bei der Rückholung von Vorfälligkeitsentschädigungen. Mit über 120.000 geprüften Fällen konnten wir bereits etliche Forderungen geltend machen und vertreten unsere Mandanten deutschlandweit.
Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren auch Sie von unserer Erfahrung in der Geltendmachung Ihrer Verbraucherrechte.
Sie haben eine Lebensversicherung im Zeitraum 1994 bis 2010 abgeschlossen und über mehrere Jahre einbezahlt? Im Ergebnis ist jedoch kaum Zuwachs vorhanden? Wir kennen bereits Ihre Antwort auf die letzte Frage. Sie haben nicht ansatzweise die Leistung erhalten, die Ihren Erwartungen entspricht und deswegen suchen Sie nach einer Lösung für dieses Problem.
Im Gegensatz zur Kündigung führt der Widerruf dazu, dass der Versicherungsvertrag von Anfang an als nicht zustande gekommen anzusehen ist. Dies hat zur Folge, dass Ansprüche auf Rückerstattung der oftmals hohen Abschluss- und Verwaltungskosten bestehen. Ferner hat die Versicherung die Beiträge aus den eingezahlten Nutzungen (Zinsen und Fondsgewinne) herauszugeben.
Gemäß aktuellen Zahlen weisen mehr als 108 Millionen Lebensversicherungsverträge Formfehler auf. Bei diesen Formfehlern handelt es sich oftmals um Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Aufgrund dessen besteht für Verbraucher ein unbefristetes Recht zum Widerruf.
Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (AZ IV ZR 76/11, IV ZR 384/14, IV ZR 448/14) und sehr aktuell (AZ IV ZR 401/22, IV ZR 297/22, IV ZR 401/22) besteht die Möglichkeit zum Widerruf von Lebensversicherungen. Betroffen sind insbesondere Verträge, die im Zeitraum 1994 bis 2010 abgeschlossen wurden.
Auch bei den Rüruprenten-Versicherungsverträgen gibt es aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (AZ IV ZR 41/22, IV ZR 306/22). Die Anfechtbarkeit ergibt sich primär aufgrund von Fehlern bei der Widerrufsbelehrung. Ferner können fehlende oder fehlerhafte Verbraucherinformationen zu einem zeitlich unbefristeten Widerrufsrecht führen.
Auch wenn Sie Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben oder diese schon abgelaufen ist, können wir Ihre Rechte als Verbraucher gegenüber Versicherungen geltend machen. Bei Rürupversicherungen spielt es keine Rolle ob der Vertrag beitragsfrei gestellt wurde oder sich bereits in der Rentenphase befindet.
Dabei erwirken wir nicht nur die Auszahlung der gezahlten Prämien, sondern auch zusätzlich eine Herausgabe von Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Nutzungserträgen. Je nach Versicherungsvertrag ergeben sich dabei sehr viel höhere Auszahlungen.

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung durch unsere erfahrenen Anwälte, die bereits eine Vielzahl von Lebensversicherungen und Rürupversicherungen widerrufen haben.
Wenn unsere Prüfung ergibt, dass Ihr Lebens- bzw. Rürupversicherungsvertrag widerrufbar ist und sich die Rückabwicklung des Vertrags für Sie auch als wirtschaftlich sinnvoll darstellt, machen wir mit Ihrer Zustimmung die Ansprüche gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Gebühren. Sie können unsere Dienstleistung aber auch ohne Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch einen von uns vermittelten Prozesskostenfinanzierer.
Im Nachfolgenden finden Sie die wichtigsten Fakten für Ihr Recht zum Widerruf:
- Ihre Lebensversicherung wurde im Zeitraum 29.07.1994 bis 31.12.2010 abgeschlossen. Bei Rürupversicherungen gilt der Zeitraum des Abschlusses vom 01.01.2005 bis ca. Ende 2014.
- Der Lebensversicherungs-Widerruf ist für aktive, abgelaufene und gekündigte Verträge möglich.
- Der Rürupversicherungs-Widerruf ist für alle Verträge aus dem angegebenen Zeitraum, auch beitragsfreie oder schon in Rentenauszahlung befindliche Verträge möglich.
- Die damalige Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und entsprach somit nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Unsere Anwälte verfügen über tiefgreifende Kenntnisse im Versicherungsrecht sowie über jahrelange Expertise, besonders in Bezug auf den Widerruf von Lebensversicherungen und den Widerruf von Rürupversicherungen sowie die Durchsetzung bei der Rückholung von Vorfälligkeitsentschädigungen. Wir setzen uns für Ihre Verbraucherrechte ein und Ihre rechtlichen Interessen stehen für uns stets an erster Stelle. Wir bieten Ihnen ein sehr hohes Service-Level und schätzen die persönliche Ebene zu unseren Klienten. Gern sind wir für Ihr Anliegen da und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen – per E-Mail oder am Telefon.